Informationen

Alle Infos rund um die Massage

Kurz erklärt

Worin liegen die Unterschiede?

Gewerbliche Massage

Als Gewerbliche Masseurin fördere ich durch die Massage deine Entspannung und dein Wohlbefinden. Die Massage schafft Ausgleich zu den psychischen und physischen Belastungen und löst die verspannte Muskulatur. Sie wirkt auf Körper, Geist und Seele. Sie bietet die Bedingung für ein gesundes Gleichgewicht aus An- und Entspannung und liefert somit die Grundlage für das eigene Wohlbefinden.
Die Massage kann als Gesundheitsprävention oder als kleine Auszeit vom Alltag eingesetzt werden.

Heilmassage
Heilmassage

Als Heilmasseurin behandle ich gezielt Krankheitsbilder, beispielsweise des Bewegungsapparats: Verspannungen der Muskulatur, Rückenschmerzen, Gelenkbeschwerden etc.

Die Heilmassage zu Therapiezwecken lindert deine körperlichen Beschwerden und fördert die Heilung nach Operationen oder bei Verletzungen.
Dafür sind eine Diagnose sowie eine Verordnung vom Arzt unbedingt Voraussetzung. Oft ist eine Abstimmung mit Ärzten und anderen Therapeuten – wie etwa Physiotherapeuten – notwendig. Je besser die Abstimmung mit den anderen Fachrichtungen ist, umso größer werden auch die Erfolge für die Patienten.

Diese Kollegen kann ich dir besten Gewissens empfehlen:

  • Dr. Gregor Jakober – Allgemeinmediziner (Zur Website)
  • Manuela Höltl – Osteopathie, Physiotherapie, Podotherapie (Zur Website)

Bei akuten oder unklaren Beschwerden wende dich zur Abklärung bitte unbedingt an deinen Arzt.

Das sind die Schritte

Von der Verordnung zur Therapie

Ich werde oft gefragt, welche Schritte notwendig sind, um eine Massagetherapie ärztlich verordnet zu bekommen bzw. wie der generelle Ablauf in diesem Fall ist. Die folgende Aufstellung soll dir dabei helfen, dich besser zurecht zu finden.

1. Überweisung

Dein behandelnder Arzt oder Hausarzt stellt dir eine Verordnung für Heilmassage aus. Erst diese Verordnung erlaubt es mir die Heilmassage zu Therapiezwecken durchzuführen.

2. Chefärztliche Bewilligung

Vor Therapiebeginn muss die Verordnung durch deine Krankenkasse bewilligt werden.

3. Termin­vereinbarung

Du kannst deinen Termin online oder telefonisch unter 0680/12 64 833 vereinbaren. Falls ich nicht sofort erreichbar bin, rufe ich dich so schnell wie möglich zurück. Bitte bringe die Verordnung zum 1. Behandlungstermin mit.

4. Bezahlung

Die Bezahlung erfolgt direkt nach jeder Behandlung in bar.

5. Einreichung der Kosten bei der Krankenkasse

Am Ende der Behandlungsserie erhältst du eine Sammelrechnung, die du gemeinsam mit der Verordnung bei deiner Krankenkasse einreichen kannst.

6. Kostenrück­erstattung

Mit der Übermittlung an die Kasse wird ein Teil der Honorarnote zurückerstattet. Den genauen Betrag der Rückerstattung kannst du bei Interesse bei der jeweiligen Krankenkasse erfragen.

Jetzt online buchen

Termin vereinbaren

Zur Terminbuchung